Fiskalisierung in Deutschland

KassenSichV: TSE, DSFinV-K und DATEV in einem System

Kassen in Deutschland müssen jede Buchung manipulationssicher aufzeichnen. Vectis bindet dafür eine zertifizierte TSE an, erstellt den Tagesabschluss und exportiert die Daten für Prüfung und Steuerberatung.

Vectis ist KassenSichV-konform: Wir arbeiten mit der vom BSI zertifizierten Cloud-TSE von fiskaly (fiskaly sign, Zertifikat BSI-K-TR-0717-2025). Jede Buchung wird darüber signiert.

Illustration: Kassenbon mit Signatur über die Cloud-TSE

Bausteine

Was Vectis für die Fiskalisierung erledigt

  1. TSE-SignaturJede Transaktion wird über die Cloud-TSE von fiskaly (fiskaly sign) signiert — nur Cloud, ohne USB-Modul an der Kasse.
  2. TagesabschlussZ-Abschlüsse werden im System erstellt, vor dem Speichern angezeigt und gespeichert.
  3. DSFinV-K-ExportDen Export für Kassen-Nachschau und Außenprüfung erzeugt Vectis selbst aus den eigenen Kassendaten — als ZIP-Datei für die gewählten Abschlüsse oder den Zeitraum.
  4. DATEV-ExportBuchungsdaten für die Steuerberatung im DATEV-Format exportieren.

Cloud

Vectis ist eine Cloud-Kasse — auch die TSE

Signiert wird ausschließlich über die vom BSI zertifizierte Cloud-TSE von fiskaly. Kein USB-Modul an der Kasse, keine Hardware-TSE.

Cloud-TSE

fiskaly sign

BSI-zertifiziert (BSI-K-TR-0717-2025). Jede Buchung wird über die Cloud signiert, die Anbindung wird im Portal Nexus pro Standort eingerichtet.

Ohne Hardware-TSE

Nichts zu stecken, nichts zu tauschen

Keine TSE-Module an der Kasse: kein Einbau, kein Tausch bei Defekt oder Ablauf. Die Fiskaldaten aller Standorte sehen Sie im Portal Nexus.

Gut zu wissen

Zertifiziert wird die TSE, nicht die Kasse

§ 146a AO verlangt, dass elektronische Aufzeichnungssysteme „durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen“ sind. Zertifiziert wird also die TSE. Vectis arbeitet mit der zertifizierten Cloud-TSE von fiskaly.

Quelle: § 146a Abgabenordnung. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung.

Meldepflicht seit 1. Januar 2025

Seit dem 01.01.2025 gilt die Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 AO: Elektronische Kassensysteme werden dem Finanzamt über ELSTER gemeldet. Neu angeschaffte Systeme „innerhalb eines Monats nach der Anschaffung“.

Quelle: Finanzamt Baden-Württemberg

Fiskalisierung in der Demo ansehen

Wir zeigen Ihnen Signatur, Tagesabschluss und Export an einem Beispiel.

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